Bricht OB Uli Burchardt sein erstes Versprechen? / M. Lünstroth
Im Wahlkampf hat sich Uli Burchardt eingesetzt für die Einrichtung von Bezirksbeiräten. Jetzt lässt er die Idee fallen, obwohl eine Umsetzung möglich wäre.
Die Idee fehlte in kaum einer der Bewerbungsreden von Uli Burchardt um das Oberbürgermeisteramt: Um die Bürgerbeteiligung zu stärken, wollte er Bezirksbeiräte in Stadtteilen wie Allmannsdorf oder Wollmatingen einführen. „Wir sind dabei, das juristisch zu prüfen und sind zuversichtlich, dass das auch in Konstanz gelingen könnte“, sagte Burchardt dazu vor einem halben Jahr. Inzwischen ist der 41-Jährige seit einigen Monaten im Amt, die Idee mit den Bezirksbeiräten hat seither offenbar an Charme für ihn verloren. Zuletzt hatte er eingeräumt, dass eine Umsetzung dieser Idee juristisch schwierig sei und strich sie somit vorerst von seiner politischen Agenda.
Wegen räumlicher Trennung Ortsschaftsverfassung möglich
Nach einer rund 30 Jahre alten Auffassung des Regierungspräsidiums (RP) Freiburg wäre das aber gar nicht nötig gewesen. Auf Anfrage des damaligen Oberbürgermeisters Horst Eickmeyer erklärte das RP am 20. November 1981: „Die Einführung der Ortsschaftsverfassung für den Ortsteil Allmannsdorf-Staad ist möglich.“ Zur Begründung hieß es damals, dies sei vor allem deshalb möglich, weil Allmannsdorf-Staad räumlich durch den Hockgraben von der Kernstadt getrennt sei. Eine solche „räumliche Trennung“ ist eine Grundvoraussetzung für die Einrichtung einer eigenen Ortsschaftsverfassung.
Auf genau jenen Passus zur räumlichen Trennung beruft sich jetzt auch die Stadtverwaltung. Nachzulesen ist das in der baden-württembergischen Gemeindeordnung. Demnach sind Bezirksbeiräte auch in Gemeinden mit weniger als 100 000 Einwohnern möglich, wenn es sich um „räumlich getrennte Ortsteile“ handelt. Das sieht die Stadtverwaltung nach juristischer Prüfung für Konstanz als nicht gegeben an, erklärte der städtische Pressesprecher Walter Rügert auf Nachfragen. In der Stellungnahme aus dem Jahr 1981 hatte das RP indes auch auf einen „großen Ermessungsspielraum“ des Gemeinderats in dieser Angelegenheit verwiesen.
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