Reichenau setzt Stangengerüste ein und schafft bei Bauprojekten Transparenz / Sven Martin

Immer wieder hat sich die BAS für eine bessere Bürgerbeteiligung und mehr Transparenz bei umstrittenen Bauprojekten eingesetzt. Insbesondere wurde dabei gefordert, wie andernorts üblich, sogenannte Stangengerüste aufzustellen und so dem Bürger eine Vorstellung über die Dimensionen des Bau zu ermöglichen (zuletzt Blättle 52; S. 12 Neubau Penny).

Dieses Ansinnen wurde von den jeweiligen Baubürgermeistern z.B. BM Werner und dem Leiter des Baurechtsamtes Mothes regelmäßig abgelehnt. Begründung waren die Gesetzeslage, die Kosten und der Hinweis auf 3 D Simulationen am Computer.

Beim Neubauprojekt eines Hotels auf dem Maurer Areal auf der Insel Reichenau, wurden nun erstmalig im Kreis Konstanz Stangengerüste aufgestellt. Diese Maßnahme wurde von Bevölkerung und Gemeinderat der Reichenau einhellig begrüßt und als wertvollen Beitrag für die Entscheidungsfindung bewertet.

Die Meinung der Fraktionen im Konstanzer Gemeinderat:

Am 15. Mai 2014 diskutierte der Technische und Umweltausschuss (TUA) auf Antrag der Freien Grünen Liste (FGL) die Aufstellung von Stangengerüsten bei umstrittenen Bauprojekten.

Zustimmung kommt von SPD – Jürgen Ruff sagte, „die SPD trägt den Einsatz von Stangen im Einzelfall mit“, von CDU – Heiner Fuchs hält es bei Bebauungsplanverfahren für sinnvoll und von FGL – Günther Beyer-Köhler bringt vor, „es gehe hauptsächlich um die Akzeptanz von Bauvorhaben in kritischen Gebieten. Das Aufstellen eines Stangengerüstes könne eine reelle Visualisierung bieten“. Keine Zustimmung kommt von der FDP – Jürgen Hartwich „Das Aufstellen eines Stangengerüsts sei seiner Auffassung nach nicht aussagekräftig genug. Er rät davon ab, noch mehr Vorschriften zu machen, die das Bauen unnötig verteuern würden.“

Ergebnis der TUA Sitzung war: BM Langensteiner-Schönborn „Er nehme die Empfehlung der FGL auf. Wenn es der Sache dienen würde, könne ein Stangengerüst im Ausnahmefall angeregt werden. Es müsse jedoch sorgfältig entschieden werden, wann es sinnvoll sei. Je nach Fall müsse gemeinsam beurteilt werden, ob es abverlangt werden könne oder nicht.“ (Quelle Protokoll TUA 15.5.2014)

Antrag der BAS

Die Bürgervereinigung Allmannsdorf Staad Egg, unterstützt dieses Vorgehen ausdrücklich und fordert die Verwaltung auf, beim geplanten Neubau des Pennymarkt am Tannenhof ein Stangengerüste aufzustellen und fordert dies in einem Brief an BM Langensteiner.

Die geplante Bebauung am Tannenhof wird das gesamte Quartier verändern und prägen. Die vorhandenen Modelle und Pläne reichen nicht aus, um sich eine konkrete Vorstellung davon zu machen, wie sich das geplante Gebäude in die Umgebung einfügen, welchen Raum – welche Höhe sie beanspruchen werden.

Rechtslage Deutschland

  • Baurecht ist Ländersache. Im Baurecht des Landes Baden Württemberg gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage ein „Stangengerüst“ als Bestandteil eines Bauantrags zu fordern.
  • In Einzelfällen (z.B. bei strittigen Bauvorhaben) kann dies im Einvernehmen auf freiwilliger Basis umgesetzt werden.

 Rechtslage Thurgau/ Schweiz

  • Das Baurecht schreibt Stangengerüste bei jedem Bauvorhaben zwingend vor.
  • § 101 des Kantonalen Planungs- und Baugesetz regelt die „Visierpflicht“ (das Aufstellen von Stangengerüsten)

Während der Entscheidungsphase (Einreichung Baugesuch bis zum rechtskräftigen Entscheid) d.h. i.d.R. während 3 Monaten sind „Visiere“/ Stangengerüste aufzustellen, die den Standort und die Dimension des Vorhabens bezeichnen.

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