Projekt: Bürgerbeteiligung in Konstanz / Martin Schröpel
Die Beteiligung Konstanzer Bürgerinnen und Bürger an kommunalen Planungs- und Entwicklungsprozessen hat eine lange Tradition. Sie reichen von Informationsveranstaltungen über Planungsworkshops bis hin zu Bürgerentscheiden.
Nun hat sich auf Beschluss des Gemeinderats und Einladung von Herrn Oberbürgermeister Uli Burchardt eine Ar-beitsgruppe auf den Weg gemacht ein Gesamtkonzept für Bürgerbeteiligung in unserer Stadt zu erarbeiten. Diese Gruppe setzt sich zusammen aus VertreterInnen des Ge-meinderats, der Verwaltung und der Bürgerschaft. Als Ver-treter der BAS ist Alexander Gebauer vertreten.
Warum braucht es ein Gesamtkonzept?
Hintergrund dafür sind eine Vielzahl von Entwicklungen, und Veränderungen in unserer Gesellschaft, die sich teilweise schon über einen langen Zeitraum erstrecken:
1. Politik, aber auch Verwaltung stehen heute vielmehr unter „Beobachtung“. Die Akzeptanz „des Staates“ als (sorgende) Obrigkeit ist vielfach einem Gefühl von Misstrauen und „Fehlerhaftigkeit“ gewichen. Politiker und die Verwaltung sind nicht mehr „sakrosankt“.
2. Kommunen sind zunehmend in globale Zusammenhänge eingebunden. Weltweit oder überregional operierende In-vestoren und Konzerne entziehen sich der Steuerung durch Stadtplanung. Globalisierung führt aber andererseits auch dazu, dass sich Bürgerinnen und Bürger mehr auf ihr be-greifbares, unmittelbares Umfeld besinnen und „im Kleinen“ gestalten und mitreden wollen.
3. Das Internet und die neuen Medien sind eine Revolution. Ungeheure Mengen an Informationen sind überall auf der Welt abrufbar. Deshalb wird inzwischen erwartet, dass auch Daten und Informationen der Kommunalverwaltung zeitnah und lesbar zur Verfügung stehen.
4. Parallel zum demografischen Wandel vollzieht sich ein gesellschaftlicher Wandel. Neben die „klassische Familie“ sind viele neue Lebensformen getreten (Singelhaushalte, Patchwork, spätes Glück). Dadurch entstehen neue Orte sozialer Gemeinschaft, in denen die Beteiligten ihr Zusam-menleben frei von Konventionen selbst definieren und aus-handeln. Damit wachsen Kompetenzen der Selbstorganisation und Erwartungen, die auch gegenüber der Verwaltung/der Politik ihren Ausdruck in dem Wunsch nach „Gehört werden“ und Mitsprache finden.
5. Das insgesamt gestiegene Bildungsniveau führt zweifelsohne zu einer besseren Artikulationsfähigkeit auf der Basis guten Allgemeinwissens und (hoch-) spezialisierter Fachkennnisse.
Die Liste ließe sich weiterführen. Die Arbeitsgruppe hat die Aufgabe in Bezug auf Bürgerbeteiligung einen Vorschlag für ein geordnetes System vorzulegen, in dem für Politik, Verwaltung und Bürgerschaft verlässliche Regeln gelten. Dabei geht es um Fragen der Bereitstellung relevanter Informationen (Transparenz) durch die Stadtverwaltung, die Möglichkeiten Bürgerbeteiligung anzustoßen (wer?, wie?) und die Einbindung der Ergebnisse in die Entscheidungen des Gemeinderats.
Der gesetzliche Rahmen für alle Überlegungen der Arbeitsgruppe ist die Gemeindeordnung. Dort heißt es:
„Bei wichtigen Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohner nachhaltig berühren, sollen die Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen sowie die Ziele, Zwecke und Auswirkungen unterrichtet werden. Sofern dafür ein besonderes Bedürfnis besteht, soll den Einwohnern allgemein Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Vorschrif-ten über eine förmliche Beteiligung oder Anhörung bleiben unberührt“ § 20,2 GemO.
Aber auch:
„Er (der Gemeinderat) legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt“§24,1 GemO.
Die Arbeitsgruppe plant dem Gemeinderat im Mai einen ersten Entwurf vorzulegen.
Martin Schröpel, Stadt Konstanz
Beauftragter für Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement