Projekt Augustakreuz im Winterschlaf / Siegfried Musterle
Bedingt durch die lang anhaltenden winterlichen Bedingungen, konnten keine vorbereitenden Maßnahmen am einstigen Standort des Augustakreuzes erfolgen (siehe S’Blättle Nr. 50). Eine weitere Verzögerung ergibt sich zwangsläufig durch das Naturschutzgesetz. Im Zeitraum vom 1. März bis 1. Oktober darf keine Baumfällung und keine …