Lebensgefährliche Natur? / Lutz Krause

Gelegentlich natürlicher Astbruch, für den vorher keine besonderen Anzeichen bestehen, gehört zu den naturgegebenen Lebensrisiken, für die der Verkehrssicherungspflichtige nicht einzustehen braucht und die in unserer Zivilisation hinzunehmen sind. Die Wahrscheinlichkeit, durch den Abbruch gesunder Baumäste einen Schaden zu erleiden, ist wesentlich geringer als die Gefahr, durch andere erlaubte Risiken zu Schaden zu kommen (beispielsweise den Kfz-Verkehr), ganz abgesehen davon, dass unsere Zivilisation darauf bedacht sein muss, möglichst viele gesunde Bäume zu erhalten. Diese sind für Klima und Wasserhaushalt hierzulande unersetzlich und auch gem. Art. 20 a GG zu schützen, der seit 1994 den Umweltschutz zu einem Staatsziel erklärt.‹

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