Entscheidungen zu Jungerhalde Nord und Ortsmitte Allmannsdorf / Sven Martin

Im Gemeinerat vom 20.11.2014 wurden zwei, für Allmannsdorf wichtige Beschlüsse gefasst:

1. Trägerschaft stationäres Pflegeheim (2014/ 608)
2. Rahmenplan Allmannsdorf-Ortsmitte (2014/ 649)

Entschieden wurde, am Standort Jungerhalde ein 60 Betten stationäres Pflegeheim mit dem Betreiber AWO (Arbeiterwohlfahrt) bis ca. 2017 zu realisieren. Weiter wurde ein Rahmenplan für die Entwicklung der Ortsmitte verabschie-det, der nach dem Umzug des Kindergartens St. Georg ca. im Jahr 2020, ein neues Gebäude an der Kirchgasse und einen öffentlichen Platz schafft, sowie weiteren Wohnraum für junge Familien vorsieht.

Pflegeheim an der Jungerhalde

Die Entscheidung zum Bau des stationären Pflegeheims fiel entgegen des Votums der Bürgerschaft. Die Bürgerschaft, die sich in einem langen und intensiven Beteiligungsprozess mit den verschiedenen Konzepten und Trends in der Senio-renversorgung auseinandergesetzt hat, hätte das differen-ziertes Modell „48+12“ befürwortet, in dem auch alternative Wohn- und Pflegeplätze geschaffen werden. Die Befürchtung der Bürger ist, dass mit dem nun beschlossenen Kon-zept eine (Fehl-) Investition in ein überholtes Pflegekonzept beschlossen wurde, dass nicht mehr den Anforderungen der Senioren genügt. Bis zuletzt wurde, mit Sozialamt und AWO darum gerungen, einen Teil der 60 Plätze nach den Möglichkeiten des neuen WTPG (Wohnteilhabe und Pfle-gegesetz) zu gestalten. Hier werden Wohnformen, wie so genannte. Pflege Wohngemeinschaften gefördert, die eine größere Autonomie der Bewohner und eine bessere Integra-tion in Ortsteile wie Allmannsdorf ermöglichen.

Gescheitert ist der Vorschlag „48+12“ letztendlich daran, dass für Sozialamt und Betreiber ein Modellprojekt mit Wettbewerb von alternativen Pflegeformen/heimen am glei-chen Standort nicht vorstellbar war und so im Rat die Be-fürchtung bestand, dass es zu weiteren Verzögerungen kommen würde.

Rahmenplan Ortsmitte

Der Rahmenplan „Allmannsdorf-Ortsmitte“ dient der Weiterentwicklung der Ortsmitte im Bereich Kirchgassse und Mainaustrasse. Nach dem Umzug des Kindergartens St. Georg ist Platz für ein neues Gebäude an der Kirchgasse und Raum für einen öffentlichen Platz. zwischen Kirche, Rathaus und Penny.

Der Rahmenplan setzt die einzelnen Bausteine in einen räumlichen Zusammenhang und formuliert Leitlinien für deren Entwicklung. Der konkretere Bebauungsplan „Jungerhalde Nord“ soll mit der Altenpflegeeinrichtung und der Kindertagesstätte die Umsetzung des ersten Bausteins planungsrechtlich sichern und auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses „Pflegeeinrichtung und Gemeinbedarfsfläche Jungerhalde Nord“ entwickelt werden.

Sehr ärgerlich, ist dass die Realisierung des Kindergartens St. Georg an der Jungerhalde von den Verantwortlichen der Stadt auf mehrere Jahre nach hinten verschoben wurde. Damit ist eine zusammenhängende Planung und Realisierung dieses Gebietes nicht mehr gegeben. Grund dafür ist die Neubewertung der Haushaltslage im Dez. 2014.

Gemäß Sozialbürgermeister Osner hat der Kindergarten St. Georg aber noch immer Priorität und soll 2020 realisiert werden: Zitat „Wir können alle zufrieden sein. Den angeblichen Ausbaustopp [bei Kindergärten] sollte es nie geben. Nun lautet die Beschlusslage, dass wir St. Martin vorziehen auf 2017. Damit wird jedes Jahr eine Kita gebaut beziehungsweise fertiggestellt. […] hatten wir eine interne Prioritätenliste: St. Martin auf Nummer eins (2017), dann die Kita Seezeit auf Nummer zwei (2018), die Arche der Caritas auf Nummer drei (2019) und St. Georg auf Nummer vier (2020).“ Quelle Interview mit BM Osner vom 7.1.2015 / Südkurier

Beschluss Ambulant versorgte Pflegewohngemeinschaft

Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung parallel ein dezentrales Konzept „Ambulant betreute Wohngruppen“ für Konstanz zu entwickeln schnellstmöglich umzusetzen. Dieses wird von der BAS ausdrücklich begrüßt – siehe auch Artikel Vision von Bernd Heuer.

Vorschlag „48+12“ – der Bürgerschaft

  • Realisierung 60 Pflegeplätze
  • 48 Plätze stationär (4x 12 Personen)
  • 12 Plätze ambulant betreut (1-2 Gruppen) gemäß den Möglichkeiten des WTPG Gesetzes

 Vorschlag „60 stationär“ – der Verwaltung

  • Realisierung 60 Pflegeplätze alle stationär
    (analog des Emil Sräga Hauses in Singen)
  • 5 x 12 Personen in Wohngruppen

Ergebnis Abstimmung „48+12“

  • Pro 17 Stimmen / Gegen 20 Stimmen (4 Räte waren nicht anwesend, gesamt 41 Stimmen – 40 Räte und der OB) Fazit: Antrag abgelehnt
  • Zustimmung kam von CDU und FWG, sowie Teilen des Jungen Forums
  • Ablehnung kam von SPD, FWG und FDP – Aus Allmannsdorfer Sicht sehr enttäuschend, dass auch die Allmannsdorfer Räte von SPD, FWG und FDP Kandidaten Sarikas, Weiner, Kossmehl, Weisschädel und Fendrich gegen den Vorschlag der Bürgerschaft gestimmt haben

Meilensteine / Prozess der Bürgerbeteiligung 

  • TUA Entscheidung vom 15.9.1994 „Zur langfristigen Sicherung ist eine Vorhaltefläche [an der Jungerhalde] für eine Kindertageseinrichtung und/oder eine altersgemischte Einrichtung vorgesehen.“
  • TUA 17.3.2011:Altenhilfe Beratung Konstanz Juli 2011 Die Stadt Konstanz hat sich zum Ziel gesetzt. neue Angebote der 24 h Pflege in kleineren Einheiten, stadtteil – bzw. quartiersbezogen zu entwickeln. Außerdem wird kleineren Einheiten der Vorzug gegenüber großen Pflegeheimen (60 Plätze) gegeben.
  • BAS Veranstaltung am 6.12.2012 mit Prof. Dr. Cornelia Kricheldorff / Katholische Hochschule Freiburg Vortrag Zukunftskonzepte für Wohnen und Pflege im Alter, Bärbl Mielich / Gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Landtag BW
  • BAS Bürgerworkshop 8.6.2013
  • BAS Bürgerworkshop 30.11.2013
  • Kreisseniorenplan Juni 2013 LK Konstanz Rückgang der durchschnittliche Verweildauer in stationären Einrichtungen von 3 Jahren in 2012 auf < 1 Jahr in 2014- Stadt Konstanz 2015 Defizit an stationären Pflegeplätzen aus (Plätze 608 – Bedarf 716); der Landkreis hat einen Überschuss (Plätze 2.978 – Bedarf 2.259) Empfiehlt im Bereich Dauerpflege – den „Ausgleich regionaler Versorgungsdefizite in Form kleiner Wohnortbezogener Pflegeangebote“ Quelle S. 135/ 144.
  • Mai 2014 WTP Gesetz Landesregierung Baden Württemberg: ermöglicht eine bisher nie dagewesene Vielfalt an neuen Wohnformen für pflegebedürftige Menschen.
  • Informationsveranstaltung der Stadt 26.9.2014 zu den Planungen Jungerhalde und Ortsmitte

 Voraussichtlicher Ablauf: 

  • Bis Sommer 2015 – Ausschreibungstext Wettbewerb
  • Herbst 2015 Wettbewerb
  • Parallel in 2015 Bebauungsplan Jungerhalde
  • Baubeginn 2016- Abschluss 2017

Link zum kompletten Artikel (pdf ~ 1,1MB)