Anschlussunterkünfte für Flüchtlinge in Allmannsdorf – im geschützten Grünbereich?

Der Flüchtlingsstrom nach Konstanz ist abgeebbt. Dem Landkreis Konstanz wurden im Mai 2016 nur noch 22 Personen zugewiesen (Jan noch ca. 550). Die Gemeinschaftsunterkünfte (Erstunterbringung) melden freie Kapazitäten, 7 geplante Vorhaben will der Kreis nun vorerst doch nicht verwirklichen (z.B. Konstanzer Line-Eid-Straße, Hörnle).

Nach Aussage der Stadtverwaltung Konstanz im Juni 2016 rückt damit die Anschlussunterbringung in den Fokus. Die Städte und Gemeinden sind verpflichtet, die Asylbewerber unterzubringen (§ 18 Abs. 2 FlüAG). Neben den bereits im Bau befindlichen Unterkünften am Zergle und in Egg (vgl. Artikel S.28), hat der Gemeinderat im Februar die Realisierung von 6 weiteren Anschlussunterkünften beschlossen, darunter auch 2 Standorte in Allmansdorf – „Kirchgasse“ und „Ortsausgang Gärtnerei“ dem mit ca. 30 Wohneinheiten und ca. 120 Flüchtlingen größten Objekt in Konstanz.

Kirchgasse (8 WE, 25 Personen)
Das Grundstück Kirchgasse ist Bestandteil der Ortsmitteentwicklung nach dem Umzug des Kindergarten St. Georg. Es ist Teil des Handlungsprogramms Wohnen. Ein Bebauungsplan existiert nicht. Vorgesehen war es bislang als Wohnraum für Familien. Das Grundstück hat ca. 1.500 qm und liegt direkt am Landschaftsraum Richtung Schulsportplatz. Geplant sind nun 8 Wohneinheiten für ca. 25 Personen. Derzeit ist das Grundstück nicht im Eigentum der Stadt, schwierig ist die Erschließung. Bislang war von einer zeitgleichen Entwicklung der Ortsmitte ausgegangen worden mit einer gemeinsamen Tiefgarage.

Ortsausgang Gärtnerei (30 WE, 120 Personen)
Das 4.900 qm Grundstück ist im geschützten Grünbestand direkt neben der Gärtnerei Spiegel. Geplant sind ca. 30 Wohneinheiten für ca. 120 Personen. Eine Bebauung war bislang ausgeschlossen. Das Grundstück ist nicht Teil des Handlungsprogramms Wohnen. Planungsrechtlich ist keine Durchmischung möglich. Möglich sind ausschließlich Flüchtlingswohnungen.

Bei beiden Projekten möchte die Stadt sehr schnell bauen und Holzmodule verwenden (Vgl. Artikel Flexibel, nachhaltig, integrativ, S. 8). Rechtliche Grundlage könnte § 35 BauGB sein.
(Quelle Gemeinderat am 25.2.2016, Vorlage 2016-1624).

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